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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 385;Rechtssatz
Dem Umstand, daß eine Dienstzuteilung ua auch zum Zweck der Fortbildung erfolgt, kommt für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei der Überwindung der Entfernung zwischen Wohnung und Dienststelle der Dienstzuteilung sowie bei der Dienstverrichtung dortselbst um auschließlich beruflich veranlaßte Reisen handelt, keine eigenständige Bedeutung zu. Eine derartige Fortbildung erfolgt nämlich im Rahmen der Pflichten aus dem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140024.X07Im RIS seit
26.06.1990Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009