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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Ausf darüber, daß § 13 Abs 3 AVG auf die vorliegende, rechtlich strittige Frage der Pflicht zur Vorlage schriftlicher Verträge nicht angewendet werden kann (hier Vorlage von Kaufverträgen, Pachtverträgen oder Mietverträgen als Voraussetzung für die Körung).
Schlagworte
Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel Verbesserungsauftrag AusschlußEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180009.X02Im RIS seit
07.05.2001