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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs5 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0119Rechtssatz
Besitzt ein KFZ Lenker keine Lenkerberechtigung, so kann ihm nicht eine Übertretung des § 102 Abs 5 lit a KFG vorgeworfen werden, sein Verhalten könnte vielmehr nur einen Verstoß gegen § 64 Abs 1 KFG darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030118.X08Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010