RS Vwgh 1990/6/27 90/18/0001

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Veröffentlicht am 27.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung eines angefochtenen Berichtigungsbescheides ist von seiner berichtigten Fassung auszugehen, wobei der berichtigte Bescheid rückwirkend, nämlich als zur Zeit seiner Erlassung, als berichtigt anzusehen ist (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180001.X01

Im RIS seit

04.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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