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27/01 RechtsanwälteNorm
RAO 1868 §2 Abs2;Rechtssatz
Die Frage nach der Dauer des von einem Rechtsanwaltsanwärter in der praktischen Verwendung bei einem Rechtsanwalt zu verbringenden Zeitraums gehört nicht zu den Materien des § 28 Abs 1 lit b RAO. Daher hat der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer als Ganzes über diese Frage zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180035.X01Im RIS seit
25.04.2001