RS Vwgh 1990/6/27 90/03/0097

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Veröffentlicht am 27.06.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
B-VG Art131a;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs4;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt, daß die Entscheidungsbefugnis nach Art 131a B-VG in § 42 Abs 4 VwGG anders gestaltet ist als die insbesondere auf Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG abgestellte Entscheidungsbefugnis nach § 42 Abs 2 VwGG, hat der VwGH im Hinblick auf das Kriterium der Bedeutungslosigkeit einer meritorischen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den die Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit (ohne Klaglosstellung) im Bescheidbeschwerdeverfahren betreffenden normativen Gehalt des VwGG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030097.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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