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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt, daß die Entscheidungsbefugnis nach Art 131a B-VG in § 42 Abs 4 VwGG anders gestaltet ist als die insbesondere auf Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG abgestellte Entscheidungsbefugnis nach § 42 Abs 2 VwGG, hat der VwGH im Hinblick auf das Kriterium der Bedeutungslosigkeit einer meritorischen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den die Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit (ohne Klaglosstellung) im Bescheidbeschwerdeverfahren betreffenden normativen Gehalt des VwGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030097.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015