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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;Rechtssatz
Der Beschwerdepunkt einer gegen die Abweisung einer luftfahrtrechtlichen Bewilligung zur Durchführung von Außenlandungen und Außenabflügen gem § 9 Abs 2 LuftfahrtG in der Zeit vom 1.12.1989 bis 31.5.1990 gerichteten Beschwerde kann zeitlich nur so verstanden werden, daß sich der Bf für den angegebenen Zeitraum vom 1.12.1989 bis zum 31.5.1990 in dem Recht insb auf Erteilung einer Bewilligung für Außenabflüge und Außenlandungen gem § 9 Abs 2 LuftfahrtG verletzt erachtet.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030097.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015