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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs5 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0119Rechtssatz
Wird einem KFZ Lenker bescheidmäßig vorgeworfen, er habe es bei der Kontrolle unterlassen, seinen Führerschein dem Sicherheitswachebeamten auszufolgen, ohne zu konkretisieren, wann diese Kontrolle stattgefunden hat, so bedeutet dies einen Verstoß gegen § 44 a lit a VStG.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei BeschreibungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030118.X07Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010