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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Bei der Überprüfung der Auslegung von unbestimmten Gesetzesbegriffen hat der VwGH seine Rechtskontrolle darauf zu beschränken, ob das Verfahren vor der Beh gesetzmäßig abgeführt wurde und ob die von der Beh angewendeten Maßstäbe zur Konkretisierung des unbestimmten Gesetzesbegriffes allenfalls offenbar gegen im Gesetz auffindbare Wertungsrichtlinien verstoßen.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte Begriffe ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180044.X04Im RIS seit
11.07.2001