RS Vwgh 1990/6/27 90/18/0044

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Veröffentlicht am 27.06.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
B-VG Art130 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Überprüfung der Auslegung von unbestimmten Gesetzesbegriffen hat der VwGH seine Rechtskontrolle darauf zu beschränken, ob das Verfahren vor der Beh gesetzmäßig abgeführt wurde und ob die von der Beh angewendeten Maßstäbe zur Konkretisierung des unbestimmten Gesetzesbegriffes allenfalls offenbar gegen im Gesetz auffindbare Wertungsrichtlinien verstoßen.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte Begriffe Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180044.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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