RS Vwgh 1990/6/28 86/05/0144

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Veröffentlicht am 28.06.1990
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Index

L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Einschränkung des Mitspracherechtes des Nachbarn ist darin gelegen, daß er - sofern er ordnungsgemäß unter Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 42 AVG zu einer mündlichen Bauverhandlung geladen worden ist - nur hinsichtlich rechtzeitig erhobener Einwendungen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung des erstinstanzlichen Bescheides (ausgenommen etwa Fragen der Zuständigkeit der Beh) besitzt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986050144.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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