RS Vwgh 1990/6/28 86/05/0144

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Veröffentlicht am 28.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Regelung des § 7 AVG über die Befangenheit von Verwaltungsorganen läßt die Frage der Behördenzuständigkeit unberührt. Auch kennt § 7 AVG keine Anordnung, wonach dann, wenn sich der Leiter einer Beh wegen Befangenheit seines Amtes zu enthalten hätte, auch sämtliche Beamte dieser Beh ausgeschlossen wären (Hinweis E 13.12.1988, 88/05/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986050144.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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