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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbar steht ein Schutzanspruch gegen eine Vermehrung von Belästigungen durch die Vermehrung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen nicht zu (Hinweis E 23.11.1989, 89/06/0109).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990060052.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
24.03.2010