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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Legitimation des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft zur Beschwerdeführung gegen eine gegen die Gesellschaft gerichtete Maßnahme ist nur dann gegeben, wenn durch diese Maßnahme die Rechtsstellung des Gesellschafters unmittelbar beeinflußt werden könnte (hier: verneint bei Maßnahmenbeschwerde gegen Entfernung von Plakattafeln).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990060018.X05Im RIS seit
26.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010