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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42;Rechtssatz
Eine Verpflichtung der Nachbarn, die von ihnen behauptete Verletzung des Immissionsschutzes durch die Angabe, auf welche Norm sich das geltend gemachte subjektive Recht stützt, näher zu begründen, besteht nicht.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986050144.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010