RS Vwgh 1990/6/29 AW 90/14/0024

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Veröffentlicht am 29.06.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §175;
FinStrG §179 Abs6;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bestrafung wegen Finanzvergehens - Der vom Beschwerdeführer befürchtete Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe vermag den Antrag nicht zu begründen, weil gemäß § 179 Abs 1, § 175 Abs 6 FinStrG mit dem Vollzug dieser Strafe (außer im Fall der Fluchtgefahr) bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über eine gegen ihre Verhängung eingebrachte Beschwerde zuzuwarten ist.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140024.A01

Im RIS seit

29.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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