RS Vwgh 1990/7/2 90/19/0205

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Veröffentlicht am 02.07.1990
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRK Art5;
VStG §11;
VStG §16;

Rechtssatz

Aufgrund des von Österreich zu Art 5 MRK abgegebenen Vorbehaltes bleiben die in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - also auch im VStG vorgesehenen Maßnahmen des Freiheitsentzuges unter der nachprüfenden Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes unberührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190205.X05

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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