RS Vwgh 1990/7/2 88/10/0166

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Veröffentlicht am 02.07.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;

Rechtssatz

Für das Ausmaß des Eingriffes in fremdes Eigentum ist nicht ausschließlich die Länge des in Anspruch genommenen Weges ausschlaggebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988100166.X03

Im RIS seit

02.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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