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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §66 idF 1987/576;Rechtssatz
Das Kriterium "unverhältnismäßige Kosten" erfordert eine Gegenüberstellung einerseits des zu erwartenden "Erlöses der Forstprodukte" und andererseits der Bringungskosten, des Ausmaßes des Eingriffes in fremdes Eigentum sowie der allfälligen Entwertung des Holzes durch unzweckmäßige Bringung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100236.X05Im RIS seit
02.07.1990