RS Vwgh 1990/7/2 89/10/0236

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Veröffentlicht am 02.07.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §66 idF 1987/576;

Rechtssatz

Weder die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit eines geplanten Gliederungshiebes auf einem Grundstück noch die Gesamtmenge des auf diesem Grundstück stockenden hiebsreifen Holzes sind nach dem ForstG bei der Entscheidung über einen Antrag auf Einräumung einer befristeten Bringungserlaubnis gem § 66 ForstG von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100236.X01

Im RIS seit

02.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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