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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0005Rechtssatz
Mit dem Vorbringen der Partei, sie sei nicht über das Recht belehrt worden, binnen 3 Tagen eine schriftliche Bescheidausfertigung zu verlangen, ist schon deshalb nichts gewonnen, weil die allfällige Unterlassung dieser Belehrung nicht die Unwirksamkeit eines mündlichen Bescheides zur Folge hat (Hinweis E 12.3.1990, 90/19/0164).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190004.X01Im RIS seit
03.04.2001