RS Vwgh 1990/7/2 89/10/0236

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Veröffentlicht am 02.07.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;

Rechtssatz

Nur unter der Voraussetzung, daß mehrere, nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbundene Bringungsmöglichkeiten über fremde Grundstücke bestehen, ist für die Auswahl zwischen ihnen das Kriterium "Ausmaß des Eingriffes in fremde Rechte" maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100236.X12

Im RIS seit

02.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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