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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;Rechtssatz
Bei mehreren Bringungsmöglichkeiten über fremde Grundstücke ist maßgebendes Kriterium das "Ausmaß des Eingriffes in fremdes Eigentum", und zwar das sich unter Berücksichtigung von Vorkehrungen im Sinne des zweiten Satzes des § 66 Abs 6 ForstG ergebende Ausmaß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100236.X10Im RIS seit
02.07.1990