RS VwGH Erkenntnis 1990/07/02 89/10/0024

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Veröffentlicht am 02.07.1990
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/10/0025 Rechtssatz

Die Personalkosten der Beamten des dem Magistrat zugeordneten Schulamtes und Sportamtes (einer Stadt mit eigenem Statut) fallen nicht unter § 46 lit e OÖ PSchOG.

Im RIS seit
18.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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