RS Vwgh 1990/7/3 90/07/0031

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §22;
VStG §31;
WRG 1959 §137 Abs1;

Rechtssatz

Die Mißachtung der wasserbehördlichen Auflage, gewisses Material nur in Containern zu lagern und Bagger nur in eine öldichte Wanne zu stellen stellt ein Dauerdelikt dar. Bei einem Dauerdelikt handelt es sich um ein Delikt, bei dem nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des verpönten Zustandes strafbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070031.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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