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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §22;Rechtssatz
Die Mißachtung der wasserbehördlichen Auflage, gewisses Material nur in Containern zu lagern und Bagger nur in eine öldichte Wanne zu stellen stellt ein Dauerdelikt dar. Bei einem Dauerdelikt handelt es sich um ein Delikt, bei dem nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des verpönten Zustandes strafbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070031.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
16.08.2011