Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 442;Rechtssatz
Legt die belangte Behörde ihrer Entscheidung ein Verständnis des Begriffes "Wertschöpfung" zu Grunde, das sie erstmals im angefochtenen Bescheid darlegt, und demgemäß einer von der Partei auf Vorhalt vorgelegten umfassenden Gegenüberstellung von Roherträgen und Rohaufschlägen verschiedener Geschäftszweige keine Bedeutung zukommt, so verletzt sie damit das Parteiengehör. Sie wäre verpflichtet, ihr Verständnis vom Begriff "Wertschöpfung" der Partei im Sinne des § 115 Abs 2 BAO vorzuhalten, um es ihr so zu ermöglichen, eine auf diesem Verständnis aufbauende Berechnung vorzunehmen.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140156.X02Im RIS seit
03.07.1990