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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §27 idF 1984/502;Rechtssatz
Ist das Beschwerdeverfahren betreffend die Abweisung bzw Zurückweisung einer Berufung gegen die Bewilligung einer Filialapotheke gegenstandslos geworden, da das diesem Rechtsstreit zugrundeliegende Bewilligungsverfahren durch die Zurücklegung der dem Konzessionswerber erteilten Bewilligung seinen Gegenstand verloren und aus diesem Grund ein Ende gefunden hat, sodaß sich die Sacherledigung über die Bewilligungsvoraussetzungen und die Parteistellung in der Existenzgefährdungsfrage erübrigt (Hinweis B 15.9.1986, 84/08/0248), so ist das Verfahren iSd § 33 Abs 1 VwGG ohne Aufwandersatz (§ 58 VwGG) einzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080300.X03Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2016