RS Vwgh 1990/7/3 90/07/0021

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Fehlt es dem Bf im Zeitpunkt der Erlassung des wasserpolizeilichen Auftrages an einer entsprechenden wasserrechtlichen Bewilligung, dann stellt die Fortsetzung der Einleitung seiner Betriebsabwässer in den Vorflutgraben eine eigenmächtige Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 WRG dar (Hinweis E 20.11.1984, 84/07/0210, 0211;

E 15.9.1987, 87/07/0057).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070021.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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