RS Vwgh 1990/7/3 86/08/0125

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §29 Abs1 idF 1984/502;
B-VG Art140 Abs1;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat dem Gesetzesbegriff des Berufssitzes in § 29 Abs 1 ApG insofern eine zutreffende Deutung gegeben, als sie auf das Schwergewicht der ärztlichen Tätigkeit abgestellt hat. Auch bestehen gegen einen solchen Gesetzesinhalt keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da er in den dargelegten gesundheitspolitischen Überlegungen seine sachliche Rechtfertigung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986080125.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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