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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Was die Bewirtschaftung, insbesondere den erzielbaren Betriebserfolg anlangt, ist durch das angeblich mangelnde Interesse eines bestimmten Pächters an der Fortsetzung des Pachtverhältnisses infolge der durch die Zusammenlegung eingetretenen Änderung jener Nachweis von den Parteien, die gegen den Zusammenlegungsplan beriefen, nicht erbracht worden, der für das behauptete Fehlen eines zumindest gleichen Betriebserfolges nach § 21 Abs 3 Bgld FlVfLG erforderlich gewesen wäre (Hinweis E 28.2.1989, 88/07/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988070106.X05Im RIS seit
03.07.1990Zuletzt aktualisiert am
22.07.2009