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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §20 idF 1987/615;Rechtssatz
Die dem § 46 Abs 1 erster bis dritter Satz AlVG entsprechende Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld schließt im Hinblick auf § 20 AlVG, wonach das Arbeitslosengeld aus dem Grundbetrag und den Familienzuschlägen besteht, auch jene auf Familienzuschläge für die im Antrag genannten Personen in sich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080265.X01Im RIS seit
18.10.2001