RS Vwgh 1990/7/3 89/11/0201

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

10/02 Ämter der Landesregierungen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AdLRegOrgG 1925 §3 Abs3;
AVG §1;
AVG §18 Abs4;
AVG §56;

Rechtssatz

Ist der LH als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in der Einleitung des Bescheides genannt, so ist die Zurechenbarkeit des Bescheides an den LH trotz der Fertigungsklausel: "Im Auftrag: Dr. ..." zu bejahen.

Schlagworte

Intimation Zurechnung von BescheidenFertigungsklauselZurechnung von Organhandlungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110201.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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