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10/02 Ämter der LandesregierungenNorm
AdLRegOrgG 1925 §3 Abs3;Rechtssatz
Ist der LH als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in der Einleitung des Bescheides genannt, so ist die Zurechenbarkeit des Bescheides an den LH trotz der Fertigungsklausel: "Im Auftrag: Dr. ..." zu bejahen.
Schlagworte
Intimation Zurechnung von BescheidenFertigungsklauselZurechnung von OrganhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110201.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010