RS Vwgh 1990/7/3 90/14/0123

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;
VwGG §46 Abs3;

Rechtssatz

Im Falle eines Mängelbehebungsauftrages wird die versäumte Handlung im Wiedereinsetzungsantrag nur nachgeholt, wenn dort alle Mängel, deren Behebung dem Antragsteller (Bf) schon ursprünglich aufgetragen war, behoben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140123.X01

Im RIS seit

03.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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