RS Vwgh 1990/7/3 88/08/0138

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;
ASVG §49 Abs3 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;

Rechtssatz

Wurde dem Pflichtversicherten neben dem Gehalt eine Zulage vertraglich gewährt und als beitragsfrei behandelt, hat die belangte Behörde Feststellungen darüber zu treffen, ob überhaupt und in welchem Ausmaß ein dem Pflichtversicherten aus dienstlichen Verrichtungen tatsächlich erwachsener Mehraufwand durch die Zulage (als pauschalen Spesenersatz) abgegolten wurde (Hinweis E 5.3.1982, 81/08/0016).

Schlagworte

Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080138.X06

Im RIS seit

03.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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