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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Wurde dem Pflichtversicherten neben dem Gehalt eine Zulage vertraglich gewährt und als beitragsfrei behandelt, hat die belangte Behörde Feststellungen darüber zu treffen, ob überhaupt und in welchem Ausmaß ein dem Pflichtversicherten aus dienstlichen Verrichtungen tatsächlich erwachsener Mehraufwand durch die Zulage (als pauschalen Spesenersatz) abgegolten wurde (Hinweis E 5.3.1982, 81/08/0016).
Schlagworte
Entgelt Begriff Entschädigung VergütungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080138.X06Im RIS seit
03.07.1990Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011