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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Der Vorwurf des Bf, daß ein Teil seines Abfindungsgrundstückes in widersprüchlicher Weise einerseits als nicht vollwertig, andererseits als Baulandgewinn bezeichnet werde und sich dadurch für ihn ein beträchtlicher Wertverlust ergebe, besteht nicht zu Recht, wenn im Erkenntnis des ObAS die besagte Fläche, wiewohl im Bauland gelegen, bei der Gegenüberstellung von gesamtem Altbestand und gesamter Abfindung - auf die es ankommt (Hinweis E 10.10.1989, 88/07/0078) - unter Bedachtnahme auf die Grundstücke mit besonderem Wert (zu denen gemäß § 22 Abs 1 lit b Slbg FlVfLG im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesene Grundflächen gehören) vom Baulandgewinn rechnerisch abgezogen worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987070191.X03Im RIS seit
03.07.1990Zuletzt aktualisiert am
22.07.2009