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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §44 Abs4;Rechtssatz
Dem bescheidmäßigen Ausspruch der Verpflichtung zur Ablieferung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln steht die Behauptung der Unmöglichkeit der Ablieferung, weil der PKW ins Ausland verborgt wurde, nicht entgegen, weil nicht ausgeschlossen ist, daß der Verpflichtete früher oder später doch noch in den Besitz dieser Gegenstände gelangt. Für diesen Fall bedarf es aber der Schaffung eines entsprechenden Titelbescheides als Voraussetzung für spätere Vollstreckungsmaßnahmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110201.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010