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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Rechtssatz
Wird durch die Novellierung eines Gesetzes (hier des WRG 1959) einem noch nach der alten Rechtslage gestellten Antrag (hier auf Erklärung eines Wasserbauvorhabens zum bevorzugten Wasserbau) die Rechtsgrundlage entzogen, so hat dies die Unzuständigkeit der Behörde für eine Sachentscheidung über diesen Antrag zur Folge (Hinweis E 25.4.1978, 1391/77, VwSlg 9536 A/1978).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988070137.X01Im RIS seit
12.11.2001