RS Vwgh 1990/7/3 88/07/0137

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §1;
AVG §6 Abs1;
VwGG §62 Abs2;
VwRallg;
WRG 1959 §100 Abs2;
WRGNov 1990 Art1 Z64;

Rechtssatz

Wird durch die Novellierung eines Gesetzes (hier des WRG 1959) einem noch nach der alten Rechtslage gestellten Antrag (hier auf Erklärung eines Wasserbauvorhabens zum bevorzugten Wasserbau) die Rechtsgrundlage entzogen, so hat dies die Unzuständigkeit der Behörde für eine Sachentscheidung über diesen Antrag zur Folge (Hinweis E 25.4.1978, 1391/77, VwSlg 9536 A/1978).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988070137.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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