RS Vwgh 1990/7/3 90/08/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
GBefG 1952 §1 Abs1 idF 1982/630;
GBefG 1952 §1;
GBefG 1952 §4 Abs2 idF 1982/630;
GBefG 1952 §4 Abs2;
KollV Güterbeförderungsgewerbe Art2 Z2;

Beachte

Die Beschwerdefälle 90/08/0043 und 90/08/0044 wurden am 3.7.1990 im gleichen Sinne erledigt.

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/08/0028 2

Stammrechtssatz

Die Verweisung des Art 2 Z 2 Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe auf die Bestimmung des GBefG in der " jeweils geltenden Fassung " kann nur im Sinne einer statischen Verweisung auf die im Zeitpunkt des Abschlusses des Kollektivvertrages geltende Fassung des GBefG rechtswirksam sein.

Schlagworte

Entgelt Begriff Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080034.X01

Im RIS seit

06.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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