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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Die Beschwerdefälle 90/08/0043 und 90/08/0044 wurden am 3.7.1990 im gleichen Sinne erledigt.Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/08/0028 2Stammrechtssatz
Die Verweisung des Art 2 Z 2 Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe auf die Bestimmung des GBefG in der " jeweils geltenden Fassung " kann nur im Sinne einer statischen Verweisung auf die im Zeitpunkt des Abschlusses des Kollektivvertrages geltende Fassung des GBefG rechtswirksam sein.
Schlagworte
Entgelt Begriff KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080034.X01Im RIS seit
06.03.2001