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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;Rechtssatz
Da die Vertragsparteien wohl selbst am besten beurteilen können, welcher vorläufige Mietzins dem nach Fertigstellung des Mietobjektes endgültig festzulegenden Mietzins nahekommt, ist eine am vorläufigen Mietzins orientierte Schätzung zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150140.X04Im RIS seit
04.07.1990Zuletzt aktualisiert am
27.01.2009