Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs4;Beachte
Besprechung in:AnwBl 2/1991 S 105, 106;Rechtssatz
Bei Aufhebungsbescheiden im Sinne des § 299 BAO unterstellt der VwGH eine Rechtsverletzungsmöglichkeit und damit eine allfällige Beschwerdeberechtigung aus der Überlegung, die Bescheidbehebung könne einen Eingriff in die formelle Rechtskraft des aufgehobenen Bescheides bewirken und damit den Abgabepflichtigen in seinem rechtlichen Interesse beeinträchtigen, daß der aufgehobene Bescheid weiterhin dem Rechtsbestand angehört (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0085, 0086).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150133.X01Im RIS seit
04.07.1990Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009