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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs4;Beachte
Besprechung in:AnwBl 2/1991 S 105, 106;Rechtssatz
Eine Verletzung des Abgabepflichtigen in seinem Recht (rechtlichen Interesse), daß der nach § 299 BAO aufgehobene Bescheid weiterhin dem Rechtsbestand angehört, durch den Aufhebungsbescheid (dessen Spruch) ist nicht zu unterstellen, wenn der Abgabepflichtige (Beschwerdeführer) selbst die Aufhebung ersteren Bescheides begehrte.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150133.X03Im RIS seit
04.07.1990Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009