RS Vwgh 1990/7/4 89/15/0133

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Veröffentlicht am 04.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 2/1991 S 105, 106;

Rechtssatz

Die Begründung eines Aufhebungsbescheides erzeugt gegenüber dem Abgabepflichtigen keine Bindungswirkung und vermag daher für sich auch den Abgabepflichtigen (Bf) in keinen Rechten zu verletzen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150133.X05

Im RIS seit

04.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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