Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs4;Beachte
Besprechung in:AnwBl 2/1991 S 105, 106;Rechtssatz
Der Eingriff in die formelle Rechtskraft eines nach § 299 BAO aufgehobenen Bescheides muß nicht in jedem Fall eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Abgabepflichtigen (Beschwerdeführers) zur Folge haben. Es ist nach Lage des Falles zu prüfen, ob eine solche tatsächlich vorliegt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150133.X02Im RIS seit
04.07.1990Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009