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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 390;Rechtssatz
Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung sind nicht so geartete Umstände, daß sie allein stets und ohne weitere Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse des Einzelfalles die Voraussetzungen für einen Sicherstellungsauftrag erfüllen. In jedem Falle bedarf es hiezu nach dem Wortlaut des Gesetzes auch einer Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen, da die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgaben unabhängig vom Verdacht einer Abgabenhinterziehung von den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Steuerpflichtigen nicht zu trennen ist (Hinweis E 3.3.1982, 81/13/0182; E 15.2.1983, 82/14/0246, E 11.5.1983, 82/13/0262).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150131.X02Im RIS seit
04.07.1990Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008