RS Vwgh 1990/7/4 89/15/0131

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Veröffentlicht am 04.07.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 390;

Rechtssatz

Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung sind nicht so geartete Umstände, daß sie allein stets und ohne weitere Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse des Einzelfalles die Voraussetzungen für einen Sicherstellungsauftrag erfüllen. In jedem Falle bedarf es hiezu nach dem Wortlaut des Gesetzes auch einer Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen, da die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgaben unabhängig vom Verdacht einer Abgabenhinterziehung von den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Steuerpflichtigen nicht zu trennen ist (Hinweis E 3.3.1982, 81/13/0182; E 15.2.1983, 82/14/0246, E 11.5.1983, 82/13/0262).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150131.X02

Im RIS seit

04.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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