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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §236 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 12; AnwBl 12/1990, S 725;Rechtssatz
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß anders als bei der Abgabennachsicht eine Entlassung aus der Gesamtschuld bereits entrichteter Abgaben (desjenigen, der die Abgabe entrichtet hat) gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb auch nicht möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150013.X01Im RIS seit
04.07.1990Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008