RS Vwgh 1990/7/4 89/15/0013

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Veröffentlicht am 04.07.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs2;
BAO §237;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 12; AnwBl 12/1990, S 725;

Rechtssatz

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß anders als bei der Abgabennachsicht eine Entlassung aus der Gesamtschuld bereits entrichteter Abgaben (desjenigen, der die Abgabe entrichtet hat) gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb auch nicht möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150013.X01

Im RIS seit

04.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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