RS Vwgh 1990/7/6 88/17/0059

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Veröffentlicht am 06.07.1990
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich

Norm

LAO NÖ 1977 §71 Abs3 lita;

Rechtssatz

Abgabenbescheide bedürfen einer entsprechenden Begründung. Die Begründung muß erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrundegelegt wurde und aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß dieser Sachverhalt vorliegt; der bloße Hinweis auf durchgeführte Erhebungen reicht zur Begründung eines Spruches nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988170059.X03

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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