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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die tragenden Begründungselemente eines in Rechtskraft erwachsenen kassatorischen gemeindeaufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheides binden die Gemeindebehörden, die Gemeindeaufsichtsbehörden selbst und auch den VwGH.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungBindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988170059.X02Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017