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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/02 88/10/0175 2Stammrechtssatz
Weder die gesetzliche Umschreibung und damit der Inhalt des Begriffes "Verzehrprodukt" noch dessen Abgrenzung (an sich) zum Begriff des Lebensmittels einerseits und zum Begriff des Arzneimittels andererseits haben durch das Inkrafttreten des AMG eine Änderung erfahren (Hinweis auf E 14.1.1985, 84/10/0204). Verzehrprodukte sind weiterhin Stoffe, die dazu bestimmt sind, von Menschen gegessen, gekaut oder getrunken zu werden, ohne Lebensmittel (vgl. § 2 LMG) oder Arzneimittel zu sein. Der Begriff des Verzehrproduktes stelle sich solcherart als "Restgröße" dar, die "sowohl in begrifflicher als auch in konkretumfänglicher Hinsicht von den bezeichneten zwei Seiten her bestimmt" wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100225.X05Im RIS seit
09.07.1990Zuletzt aktualisiert am
27.06.2016