RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0054

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO;
KO §6;
KO §7;
KO §81;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 318; AnwBl 12/1990, S 722;

Rechtssatz

Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkursverfahrens (gegenüber dem Masseverwalter, der insoweit den Gemeinschuldner repräsentiert) festzusetzen, und zwar in den Fällen und mit dem Inhalt, der sich aus den Abgabenvorschriften ergibt. Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letztlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Insolvenzrechtes das Gericht (Hinweis E 19.12.1985, 84/14/0126; E 31.5.1990, 89/09/0159).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160054.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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