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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §167 Abs1 idF 1987/312;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0060Rechtssatz
Beachtet der Wiedereinsetzungswerber den zu seinem Rechtsschutz in der Verständigung durch den Zusteller (Formular 1 zu § 17 Abs 2 ZustG, Lagernummer 1303 der Staatsdruckerei) enthaltenen Hinweis auf die Rechtswirkungen, welche die Hinterlegung auslöst, nicht, so kann nicht mehr bloß von einem minderen Grad des Versehens gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160059.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012