RS Vwgh 1990/7/12 90/16/0059

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FinStrG §167 Abs1 idF 1987/312;
VwGG §46 Abs1;
ZustG §17 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0060

Rechtssatz

Beachtet der Wiedereinsetzungswerber den zu seinem Rechtsschutz in der Verständigung durch den Zusteller (Formular 1 zu § 17 Abs 2 ZustG, Lagernummer 1303 der Staatsdruckerei) enthaltenen Hinweis auf die Rechtswirkungen, welche die Hinterlegung auslöst, nicht, so kann nicht mehr bloß von einem minderen Grad des Versehens gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160059.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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