RS Vwgh 1990/7/12 90/16/0050

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2978/79 E 18. Dezember 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Der Vorsatz des Schmuggelns muß nicht auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt, daß er sich auf die Verletzung seiner Stellungspflicht und Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160050.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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